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Immobilienverwaltung durch ESTATE.DE

Eines unserer Arbeitsfelder im Netzwerk ist die Miet- und WEG-Verwaltung von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentums- und Ferienanlagen. Wir bieten Ihnen als Eigentümer über unsere Kompetenzpartner eine individuelle Beratung in allen Immobilien- und WEG-Angelegenheiten und für die Mieter eine besonders auf den Service ausgerichtete Betreuung.

Neben der gewinnorientierten Vermietung der leerstehenden Verwaltungsbestände unternehmen wir alles, um eine nachhaltige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien zu errichten beziehungsweise zu erhalten, welche eine bestmögliche Betreuung der Immobilie sichert.

ESTATE Miet- und Hausverwaltung - Die Leistungen

ESTATE übernimmt die Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber:

  • Behörden einschließlich Grundbuchämtern
  • Hypotheken- und Darlehensgläubigern
  • Lieferanten
  • Handwerkern
  • Mietern und Pächtern
  • Abschluss, Überwachung und Kündigung von Mietverträgen
  • Durchführung von Wohnungsübergaben bei Einzug
  • Durchführung von Wohnungsabnahmen bei Auszug von Mietern
  • Anfertigung eines geeigneter Übergabe-/Übernahmeprotokolle
  • Einziehung, ggf. Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern
  • Wahrnehmung und Erhaltung der Vermieterrechte
  • Geltendmachung von Ansprüche aus den Miet- und Pachtverträgen
  • Inanspruchnahme der Hilfe eines geeigneten Rechtsanwaltes (bei Notwendigkeit)
  • Zahlung öffentlicher und sozialer Abgaben und der wiederkehrenden Leistungen
  • Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen Rechnungen und aller, für die Hausbewirtschaftung nötigen Ausgaben
  • Vereinnahmen und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen, ggf. auch über einen externen Heizkostenabrechnungsdienst
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
  • Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind
  • Erstellung einer Monatsabrechnung in Form einer Einnahmen-/ Überschussrechnung
  • monatliche Auszahlung der Mietüberschüsse an den Auftraggeber
  • Objektbesichtigungen zur Klärung aller objektbezogenen Probleme
  • Aufstellung eines Wirtschafts- und Liquiditätsplanes für das folgende Kalenderjahr bis spätestens 30. November des laufenden Jahres
  • Jahresendabrechnung in Form einer Einnahmen- /Überschussrechnung bis spätestens 30. April des darauffolgenden Jahres
  • Überwachung des baulichen Zustandes
  • Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen unter Berücksichtigung vorliegender Gewährleistungsansprüche
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Überwachung der Einhaltung der Verträge

Gern machen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Miet- oder Sondereigentumsverwaltung Ihrer Immobilie.

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